EU-KI-Gesetz: Ein neuer globaler Standard für künstliche Intelligenz
Die Europäische Union hat mit dem KI-Gesetz (AI Act) die weltweit erste umfassende Regulierung für künstliche Intelligenz verabschiedet. Das Gesetz verfolgt einen risikobasierten Ansatz, um Innovation zu fördern und gleichzeitig die Grundrechte und die Sicherheit der Bürger zu schützen. Es legt harmonisierte Regeln für die Entwicklung, das Inverkehrbringen und die Nutzung von KI-Systemen in der EU fest.
Der risikobasierte Ansatz: Vier Kategorien für KI-Systeme
Das Herzstück des KI-Gesetzes ist die Einteilung von KI-Anwendungen in vier Risikokategorien, die jeweils unterschiedlichen Regulierungsanforderungen unterliegen:
Inakzeptables Risiko
Systeme, die eine klare Bedrohung für die Grundrechte darstellen, werden verboten. Dazu gehören beispielsweise Social-Scoring-Systeme durch Regierungen, die Ausnutzung von Schwachstellen von Personen sowie die meisten Systeme zur biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum zu Strafverfolgungszwecken (mit engen Ausnahmen).
Hohes Risiko
KI-Systeme, die in kritischen Bereichen mit potenziell erheblichen Auswirkungen auf Leben und Grundrechte eingesetzt werden, unterliegen strengen Auflagen. Dies betrifft unter anderem KI in medizinischen Geräten, in der kritischen Infrastruktur, in der Bildung, bei der Personaleinstellung und in der Justiz. Anbieter dieser Systeme müssen umfassende Risiko- und Qualitätsmanagementsysteme einrichten, für eine hohe Datenqualität, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und Cybersicherheit sorgen.
Begrenztes Risiko
Bei KI-Systemen mit begrenztem Risiko, wie Chatbots oder Deepfakes, gelten spezielle Transparenzpflichten. Nutzer müssen klar darüber informiert werden, dass sie mit einer Maschine interagieren oder dass Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.
Minimales oder kein Risiko
Die große Mehrheit der KI-Anwendungen, wie KI-gestützte Videospiele oder Spam-Filter, fällt in diese Kategorie. Für sie gelten keine zusätzlichen rechtlichen Verpflichtungen. Die EU setzt hier auf freiwillige Verhaltenskodizes.
Pflichten für Anbieter und hohe Strafen bei Verstößen
Das Gesetz nimmt vor allem die Anbieter von KI-Systemen in die Pflicht. Sie müssen die Konformität ihrer Systeme mit den gesetzlichen Anforderungen sicherstellen, bevor diese auf den europäischen Markt kommen. Dies beinhaltet Konformitätsbewertungen und die Registrierung von Hochrisiko-Systemen in einer EU-Datenbank.
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen empfindliche Geldbußen, die je nach Verstoß gestaffelt sind. Sie können bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Gestaffelte Einführung
Das KI-Gesetz tritt schrittweise in Kraft. Die Verbote für KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko gelten bereits kurz nach Verabschiedung. Die Regelungen für Hochrisiko-Systeme und die weiteren Verpflichtungen werden in den folgenden Jahren wirksam, um den betroffenen Akteuren ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben.
Mit diesem Gesetz positioniert sich die EU als globaler Vorreiter bei der Regulierung von künstlicher Intelligenz und hofft, einen internationalen Standard für einen vertrauenswürdigen und menschenzentrierten Umgang mit dieser Schlüsseltechnologie zu setzen.
